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Rechtliches

Hausordnung

twofoursix Studios – Verbindliche Regeln für die Nutzung der Räume.

Willkommen in den twofoursix Studios! Damit sich alle kreativen Köpfe bei uns sicher und wohl fühlen, gelten folgende verbindliche Regeln für die Nutzung der Räume.

Hausrecht

Die Geschäftsführung übt das Hausrecht aus und kann bei Abwesenheit einen Beauftragten benennen. Hausrechtsbeauftragte sind jederzeit berechtigt, sich Ausweise oder Legitimationen vorzeigen zu lassen.

1. Verantwortung der Mieter:innen

Mieter:innen sind verantwortlich für:

  • ihren gemieteten Raum samt Ausstattung,
  • mitgebrachte Gäste,
  • und den sorgfältigen Umgang mit allen Gemeinschaftsflächen (Flure, Foyer, Küche, Sanitäranlagen).

2. Illegale Drogen, Cannabis & Alkohol

  • Illegale Drogen sind im gesamten Studiokomplex streng verboten.
  • Alkohol darf in angemessenem Umfang konsumiert werden.

3. Rauchen

  • In allen Studios, im Treppenhaus und im Aufzug gilt striktes Rauchverbot.
  • Rauchen ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Gemeinschaftsflächen erlaubt.

4. Übernachtungsverbot

Übernachten im gesamten Komplex ist nicht gestattet.

5. Privatsphäre

Um andere bei der Arbeit nicht zu stören, sind Studioräume geschlossen zu halten.

6. Verhalten & Diskriminierungsverbot

Alle Mieter:innen und Besucher:innen sind respektvoll zu behandeln. Wer andere beleidigt, belästigt oder deren Eigentum ohne Erlaubnis nutzt oder beschädigt, kann sofort ausgeschlossen werden. Diskriminierung jeglicher Art (rassistisch, sexistisch, homofeindlich etc.) wird nicht toleriert.

7. Gewaltfreiheit

Jegliche Form von Gewalt (physisch, psychisch, verbal, sexuell oder digital) ist strikt untersagt. Ein Verstoß führt zu rechtlichen Konsequenzen und zum Ausschluss.

8. Diebstahl

Jeder Diebstahl wird angezeigt und strafrechtlich verfolgt.

9. Ordnung & Sauberkeit

Nach jeder Nutzung gilt:

  • Müll, Pfand und Unrat sind taggleich zu beseitigen.
  • Reinigungsmittel stehen zur Verfügung und sollen für Arbeitsflächen verwendet werden.
  • Mieter:innen haften auch für das Verhalten ihrer Gäste.

Bei Verstoß gegen diese Ordnung wird eine Reinigungspauschale von 200 € fällig.

10. Schäden

Schäden jeglicher Art, egal ob z. B. an Equipment, Technik, Möbeln oder Gebäudeteilen, müssen unverzüglich gemeldet und finanziell beglichen werden.

11. Abschließpflicht

Die Person, die die twofoursix Studios zuletzt verlässt, sorgt dafür, dass:

  • alle Türen und Fenster verschlossen,
  • alle Licht- und Heizquellen ausgeschaltet sind.

Hinweis

Mit Betreten des Studiokomplexes wird diese Hausordnung anerkannt. Verstöße gegen die Hausordnung können zu einem sofortigen Ausschluss vom Gelände, einem (befristeten oder dauerhaften) Hausverbot sowie rechtlichen Konsequenzen führen. Die Geschäftsführung behält sich vor, in Einzelfällen weitergehende Maßnahmen zu ergreifen.

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